PRÄAMBEL
Das Wasagymnasium ist ein Ort der Bildung und Kultur, wo täglich viele Menschenunterschiedlichen Alters mit verschiedenen Aufgaben und Interessen aufeinander treffen. Eine entsprechende Hausordnung soll dem Schulleben einen Rahmen geben, Freiräume gewähren und jeden Einzelnen sowie die Gemeinschaft dort schützen, wo Gefährdung, Verletzung oder Schaden drohen. Respekt und gegenseitige Wertschätzung sowie ein friedliches und gewaltfreies Miteinander sollen das Zusammenleben in der Schule bestimmen und ihr Bild nach außen prägen. Verantwortung für sich selbst, für andere und für das Umfeld, sowie Verlässlichkeit und Pünktlichkeit sind wesentliche Elemente des Zusammenlebens.
PÜNKTLICHKEIT
Gegenseitiger Respekt bedingt pünktliches Erscheinen von SchülerInnen und LehrerInn
- SchülerInnen, die mehrmals unentschuldigt zu spät kommen, müssen sich fünfmal um 7.45 Uhr melden und ihre Anwesenheit von einer Lehrkraft bestätigen lassen. Von SchülerInnen, die mehr als fünf Minuten zu spät kommen, kann die Abfassung eines Stundenprotokolls verlangt werden. Dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin bleibt es überlassen, nach Maßgabe der Umstände darüber zu entscheiden, ob die Eltern sofort davon in Kenntnis zu setzen sind.
- Sollte fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde der /die LehrerIn noch nicht im Klassenraum (Unterrichtssaal) sein, so hat der/die KlassensprecherIn bzw. ein/eine StellvertreterIn das in der Administration bzw. im Konferenzzimmer zu melden.
ANWESENHEIT
Die SchülerInnen haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Hausordnung einzuhalten.
- Jedes Fernbleiben vom Unterricht muss umgehend der Schule unter Angabe des Verhinderungsgrundes gemeldet werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist unverzüglich und unaufgefordert dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin vorzulegen. Bei häufigem oder zu langem Fehlen kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
- Der Klassenvorstand/die Klassenvorständin kann auf Antrag eines Erziehungsberechtigten ein Fernbleiben vom Unterricht bis zu einem Tag genehmigen, sofern dieser Antrag rechtzeitig gestellt wird. Der Schulleiter kann einzelne SchülerInnen bis zu einer Woche freistellen. Für längeres Fernbleiben ist eine Bewilligung des Stadtschulrates einzuholen, die nur einmal in der Schullaufbahn erteilt wird.
- Entschuldigungsgründe sind:
- Krankheit des Schülers/der Schülerin
- ansteckende Krankheit von Hausangehörigen des Schülers/der Schülerin
- Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie vorübergehend der Hilfe des Schülers/der Schülerin benötigen
- außergewöhnliche Ereignisse im Leben oder in der Familie des Schülers/der Schülerin
- Ungangbarkeit des Schulweges
- wenn die Gesundheit des Schülers/der Schülerin gefährdet ist
- In allen anderen Fällen gelten Fehlstunden als unentschuldigt. Unentschuldigte Stunden haben automatisch eine Auswirkung auf die Verhaltensnote (zum Beispiel bewirken mehr als 30 unentschuldigte Fehlstunden pro Semester ein "Nicht Zufriedenstellend")
- Grundsätzlich ist versäumter Lehrstoff selbständig und eigenverantwortlich nachzuholen.
- SchülerInnen, die in einem Gegenstand so viele Stunden in Folge versäumen, dass eine gesicherte Leistungsfeststellung nicht möglich ist, haben eine Prüfung abzulegen.
SAUBERKEIT
- Bei Schlechtwetter (Hinweistafel bei den Eingängen) betreten alle SchülerInnen die Schule vor 8.00 Uhr nur durch den Eingang Türkenstraße. Nach 8.00 Uhr ist der Eingang Türkenstraße gesperrt; die Garderobe kann dann nur über den Eingang Wasagasse 10 aufgesucht werden.
- Bei nassem Wetter ist besonders auf das ordentliche Abputzen der Schuhe auf den Türmatten zu achten.
- Überbekleidung wird vor- und nachmittags in der Garderobe abgelegt.
- Aus hygienischen Gründen wird an allen Tagen ein Schuhwechsel empfohlen.
MOBILTELEFONE UND ALLE ANDEREN ELEKTRONISCHEN INFORMATIONS-, KOMMUNIKATIONS-, UND UNTERHALTUNGSMEDIEN
- Während des Unterrichts sind alle Medien dieser Art abzuschalten.
- „Handyverbot“ besteht bei allen schriftlichen Leistungsfeststellungen.
- Fotografieren, Filmen und jegliche Aufnahmen sind im Schulgebäude grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen (z.B. für Unterrichtszwecke,…) werden vom Direktor/von der Direktorin oder dem/der betroffenen LehrerIn erteilt.
Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
Abnahme des elektronischen Geräts bis Unterrichtsende. Der/ Die Schüler/in muss sich selbst um die Rückgabe des Gerätes kümmern.
WERTSACHEN
Wir empfehlen, keine größeren Geldbeträge bzw. Wertsachen in die Schule mitzunehmen. Sollte dies jedoch notwendig sein, so mögen die SchülerInnen diese niemals unbeaufsichtigt in den Klassen und Turngarderoben lassen. Die Schule kann im Falle einer Beschädigung oder eines Abhandenkommens keine Haftung übernehmen.
BESCHÄDIGUNG FREMDEN EIGENTUMS
Alle SchülerInnen haben für Ordnung zu sorgen und sorgfältig und schonend mit dem Eigentum der Schule (Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel) und der MitschülerInnen umzugehen. Mutwillige Zerstörung, Beschädigung oder Beschmutzung führen zu Konsequenzen: Verpflichtung zur Wiedergutmachung (z.B. Reinigung, Kostenersatz).
PSYCHISCHE UND PHYSISCHE GEWALT
Niemand soll körperlichen oder seelischen Schaden erleiden. Jegliche Anwendung von Gewalt gegen Andere wird keinesfalls toleriert und hat disziplinäre Maßnahmen zur Folge.
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE GEGENSTÄNDE
Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, sind in der Schule verboten. Dies gilt insbesondere für z.B. Taschenmesser, Waffen etc. Bei Zuwiderhandeln werden diese Gegenstände abgenommen und erst den Erziehungsberechtigten ausgefolgt.
RAUCHEN
Das Rauchen ist im gesamten Schulgebäude verboten.
WEITERE ALLGEMEINE REGELUNGEN
- Änderungen von Adressen und Telefonnummern sowie Änderungen von Namen, Staatsbürgerschaft bzw. Erziehungsberechtigung sind dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin sofort bekannt zu geben.
- Das Betreten der Kellerräume, des Dachgeschoßes und aller anderen nicht dem Schulbetrieb dienenden Teile des Schulgebäudes ist den SchülerInnen untersagt, ebenso die Benützung des Lifts.
- Das Ballspielen und das Fahren mit sicherheitsgefährdenden Geräten ( z.B. Scooter, Skateboard,…) ist im Schulhaus verboten.
- Schulfremde Personen haben sich nach Betreten des Gebäudes unverzüglich im Sekretariat oder Lehrerzimmer (1. Stock) zu melden. Ein weiterer Aufenthalt ist nur nach Genehmigung möglich.
STUNDEN- UND PAUSENEINTEILUNG
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Ab 7.45 Uhr besteht die Möglichkeit, die Klassenräume zu betreten (davor besteht keine Aufsicht).
1. Stunde: 08.00 - 08.50 Uhr / 5 Minuten Pause
2. Stunde: 08.55 - 09.45 Uhr / 5 Minuten Pause
3. Stunde: 10.00 - 10.50 Uhr / 5 Minuten Pause
4. Stunde: 10.55 - 11.45 Uhr / 5 Minuten Pause
5. Stunde: 11.55 - 12.45 Uhr / 5 Minuten Pause
6. Stunde: 12.50 - 13.40 Uhr / 5 Minuten Pause
Nach der 6. Stunde gibt es zwischen den jeweils 50 Minuten dauernden Unterrichtseinheiten keine Pausen mehr. Daher wird auch keine Aufsicht eingeteilt.
7. Stunde: 13.40 Uhr – 14.30 Uhr
8. Stunde: 14.30 Uhr – 15.20 Uhr
9. Stunde: 15.20 Uhr – 16.10 Uhr
10. Stunde: 16.10 Uhr – 17.00 Uhr
11. Stunde: 17.00 Uhr – 17.50 Uhr
12. Stunde: 17.50 Uhr – 18.40 Uhr
- Zu Beginn der 10-Uhr-Pause haben die SchülerInnen der 1.-4. Klassen ihr Klassenzimmer zu verlassen. Der/Die verantwortliche LehrerIn sorgt für das Lüften und Versperren des Klassenzimmers. Fünf Minuten vor Ende der Pause haben die SchülerInnen der Unterstufe in die Klassenräume zurückzugehen, um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn sicherzustellen.
- Während der Pausen ist das Verlassen des Schulgebäudes verboten.
- Es ist absolut verboten, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen. Wir bitten alle SchülerInnen zu bedenken, dass ein Verstoß gegen diese an sich selbstverständliche Regel zu schweren Gefährdungen von PassantInnen und Fahrzeugen führen kann.
- Soweit vorhersehbar, werden Stundenplanänderungen und der Entfall von Unterrichtsstunden spätestens am Vortag durch Anschlag an den Pinnwänden in jedem Geschoß bekannt gegeben. Es gehört zur Eigenverantwortlichkeit der SchülerInnen, dass sie täglich in der Früh und nach der 4. Stunde einen Blick auf diese Tafeln werfen.
- Bei kurzfristigen Änderungen können ab der 3. Klasse die SchülerInnen beim Entfall der 5. und/oder 6. Unterrichtsstunde um frühestens 11.45 Uhr entlassen werden.
- Doppelstunden in Bewegung und Sport sind bei entsprechendem Wetter auf einem Bundessportplatz vorgesehen. Die Entscheidung darüber obliegt den SportlehrerInnen, die auch für die entsprechende Mitteilung an die SchülerInnen verantwortlich sind. Auf dem Weg hin und zurück ist die Verwendung von Rollern und Skateboards nicht gestattet.
- Jede Klasse hat in Absprache mit dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin zwei KlassenordnerInnen festzulegen. Die genauen Aufgaben sind gemeinsam zu bestimmen.
- Am Ende des Vormittagsunterrichts müssen die Sessel im Klassenraum und in den Sälen, in denen dies möglich ist, auf die Tische gestellt werden.
- SchülerInnen dürfen sich außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Aufsichtszeiten nicht im Schulgebäude aufhalten. Eine Ausnahme bildet für alle OberstufenschülerInnen der Bereich der Wasa-Lounge im 3. Stock.
MÖGLICHE KONSEQUENZEN für SchülerInnen, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die HAUSORDNUNG verstoßen:
- Sofortige Wiedergutmachung (Reinigung, Kostenersatz,…) durch den/die SchülerIn
- Klassenbucheintragung
- Verwarnung durch den Klassenvorstand/die Klassenvorständin
- Verwarnung durch den/die DirektorIn
- Disziplinarkonferenz
Beschlossen im Schulgemeinschaftsausschuss am 14. September 2012
(Alle aktuellen Änderungen bzw. Neuerungen sind in kursiver Schrift dargestellt.)
Hausordnung (PDF)